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BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann diese Eignung bei Wortmarken nur verneint werden, wenn die Marke im Hinblick auf die von ihr erfaßten Waren oder Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweist oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort handelt, das im Verkehr stets nur als solches und nicht als herkunftsindividualisierendes Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 2003, 342 "Winnetou"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier").
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann diese Eignung bei Wortmarken nur verneint werden, wenn die Marke im Hinblick auf die von ihr erfaßten Waren oder Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweist oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort handelt, das im Verkehr stets nur als solches und nicht als herkunftsindividualisierendes Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 2003, 342 "Winnetou"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"). - BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97
Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"). - BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98
LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher …
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"). - BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00
Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann diese Eignung bei Wortmarken nur verneint werden, wenn die Marke im Hinblick auf die von ihr erfaßten Waren oder Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweist oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort handelt, das im Verkehr stets nur als solches und nicht als herkunftsindividualisierendes Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 2003, 342 "Winnetou"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 24 W (pat) 93/01
Vielmehr unterliegen auch solche Marken nur dann der Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen vorwiegend beschreibend verstanden werden oder sich in Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2001, 1047, 1048 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER"; GRUR 2001, 735, 736 "Test it."; GRUR 2000, 720, 721 "Unter Uns"; GRUR 2000, 323 "Partner with the Best"; GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier").
- BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 36/05 Insoweit handelt es sich bei der angemeldeten Marke um ein sog. "sprechendes Zeichen", das allenfalls andeutet, worum es bei den genannten Dienstleistungen geht (vgl. auch BPatG, 24 W (pat) 93/01 - MEHR DEMOKRATIE, veröff.